Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts eingebracht. In diesem Entwurf werden auch Berufsgeheimnisträgergruppen (wie Rechtsanwälte, Geistliche, Ärzte, Psychotherapeuten etc.) behandelt. Anders als etwa Rechtsanwälte, Politiker usw., die als „absolut" schutzwürdig erachtet werden, sollen Ärzte und Psychotherapeuten nur „relativ" schutzwürdig sein. Es gälte dann eine „Abwägungslösung" und damit die Möglichkeit etwa einer Abhörung von Patient-Therapeut- bzw. Arzt-Gesprächen. Dies wäre ein massiver (und verfassungsrechtlich wohl mindestens problematischer) Eingriff in das existenzielle Vertrauensverhältnis von Therapeut/Arzt und Patient.
Aktuelles
Im Bundestag wurde vor der Sommerpause in einem Schnellverfahren das sog. GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der CDU/CSU und der SPD verabschiedet. Dies hat mit großer Wahrscheinlichkeit folgende Auswirkungen:
- Mind. 1/4 der Therapieplätze fallen weg.
- Es entstehen (noch) längere Wartezeiten.
- Die Existenz vieler Praxen ist gefährdet, es droht ein „Praxensterben". U. a. weil die Psychotherapie die mit Abstand am schlechtesten bezahlte Facharztgruppe ist und sie zum April 2026 bereits mit 4,5 % Kürzungen belegt wurde.
- Die gesetzliche Mindestvergütung der Psychotherapie wurde aufgehoben, die Honorare können unvorhersehbar und unbegrenzt abgesenkt werden.
- Aufgrund des steigenden Versorgungsmangels drohen mehr Krankschreibungen, Frühverrentungen und Klinikeinweisungen aufgrund unbehandelter psychischer Krankheiten.
- Die Einnahmen der Krankenversicherungen basieren auf der (sozialversicherungspflichtigen) Arbeitstätigkeit der Menschen. Durch diese Gesetzesmaßnahme werden die Einnahmen der Krankenkassen vermutlich sinken und die Kosten steigen.
- Psychotherapeutische Angebote werden in den Privatsektor verschoben. D. h. daß sich Psychotherapie künftig vermehrt privatversicherte und vermögende Menschen leisten können.
- Das beschlossene Gesetz ist ökonomisch widersinnig: Die Psychotherapie ist eine der rentabelsten Maßnahmen im Gesundheitssystem überhaupt. Der durchschnittliche Return-on-Investment der Psychotherapie beträgt 400 %, d. h. pro 100 investierter Euro werden der Gesellschaft durch Psychotherapie 400 Euro Kosten erspart.
- Lobby-Vertreter der Pharma-Industrie konnten ihre eigenen Interessen kurz vor Verabschiedung des Gesetzes noch durchsetzen. Die Bundesregierung ist vor dem Druck der Pharma-Kampagnen eingeknickt.
Quellen und weitere Informationen
- Aktionsbündnis Psychotherapie
Margraf, Jürgen (2009). Kosten und Nutzen der Psychotherapie. Springer-Verlag.
Psychische Erkrankungen sind inzwischen die zweithäufigste Ursache von Berufsunfähigkeit und krankheitsbedingten Arbeitsausfällen. Die Behandlungsmethoden sind in den letzten Jahren zunehmend erfolgreicher geworden. Nur – stimmt das?
Was kostet uns denn z. B. die psychotherapeutische Behandlung einer Depression? Bringt die Therapie letztendlich mehr als sie kostet? Und ist es denn sinnvoll, psychische Störungen nur von einem betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus zu betrachten?
Vor dem Hintergrund ständig steigender Gesundheitskosten und klammer Staatsfinanzen hat Jürgen Margraf diese Frage mittels einer kritischen Auswertung vieler Einzelstudien beantwortet. Die Ergebnisse sprechen für sich: In 95 % der einschlägigen Studien führt Psychotherapie zu einer bedeutsamen Kostenreduktion, in 86 % zeigt sich zudem eine Netto-Einsparung (d. h. die Einsparungen übertreffen die Ausgaben für die Psychotherapie) und in 76 % der relevanten Studien war Psychotherapie gegenüber medikamentösen Behandlungen überlegen bzw. erbrachte einen signifikanten Zusatznutzen.
- Wunsch, E.-M., Kliem, S., Grocholewski, A. & Kröger, C. (2013). Wie teuer wird es wirklich? Kosten-Nutzen-Abschätzung für Psychotherapie bei Angst- und affektiven Störungen in Deutschland. Psychologische Rundschau, 64, 75–93.
- Die Produktionsverluste durch psychische Erkrankungen lagen im Jahr 2022 bei CHF 11,9 Milliarden oder 17 Prozent der gesamten Produktionsverluste. (Nationaler Gesundheitsbericht 2025 von Obsan, Kapitel 12)*
- Gemäss einer Studie des grössten Krankentaggeld-Versicherers der Schweiz (Swica) führen psychische Erkrankungen im Durchschnitt zu 218 Tagen Arbeitsunfähigkeit, deutlich länger als körperliche Erkrankungen, deren Median bei 154 Tagen liegt. (Swica-Studie, 23.03.2022)*
- 2024 gab die IV gemäss aktueller Statistik CHF 5,69 Milliarden für Renten aus, 52 Prozent davon für Menschen mit psychischen Erkrankungen. (IV-Statistik 2024, 19.05.2025)*
- BPtK: Langzeitstudie der Techniker Krankenkasse belegt – Psychotherapie ist nachhaltig wirksam
- Welt: Krankheit und psychische Gesundheit werden nicht ernst genommen
- BDP: Der finanzielle Nutzen der Psychotherapie
- Spiegel: Wie die Pharmalobby die Politik torpediert
- unikum Aachen: GKV-Reform und die Pharmaindustrie
Eine neue Brennpunkt-Gruppe beginnt (voraussichtlich) Ende diesen Jahres. Informationen zu Hintergrund, Rahmen und Ablauf finden Sie unter Brennpunkt-Gruppen.
Bei Interesse bitte hier melden.
Zurzeit gibt es keine aktuellen Meldungen.
Dr. Michael Reiners