21. August 2026

Gesetzesentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts eingebracht. In diesem Entwurf werden auch Berufsgeheimnisträgergruppen (wie Rechtsanwälte, Geistliche, Ärzte, Psychotherapeuten etc.) behandelt. Anders als etwa Rechtsanwälte, Politiker usw., die als „absolut" schutzwürdig erachtet werden, sollen Ärzte und Psychotherapeuten nur „relativ" schutzwürdig sein. Es gälte dann eine „Abwägungslösung" und damit die Möglichkeit etwa einer Abhörung von Patient-Therapeut- bzw. Arzt-Gesprächen. Dies wäre ein massiver (und verfassungsrechtlich wohl mindestens problematischer) Eingriff in das existenzielle Vertrauensverhältnis von Therapeut/Arzt und Patient.

Weitere Informationen
  1. KBV: Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste dürfen verfassungsrechtlich geschütztes Patientengeheimnis nicht gefährden
  2. Bundesministerium des Innern: Reform des Nachrichtendienstrechts

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