21. August 2026
Gesetzesentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 einen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts eingebracht. In diesem Entwurf werden auch Berufsgeheimnisträgergruppen (wie Rechtsanwälte, Geistliche, Ärzte, Psychotherapeuten etc.) behandelt. Anders als etwa Rechtsanwälte, Politiker usw., die als „absolut" schutzwürdig erachtet werden, sollen Ärzte und Psychotherapeuten nur „relativ" schutzwürdig sein. Es gälte dann eine „Abwägungslösung" und damit die Möglichkeit etwa einer Abhörung von Patient-Therapeut- bzw. Arzt-Gesprächen. Dies wäre ein massiver (und verfassungsrechtlich wohl mindestens problematischer) Eingriff in das existenzielle Vertrauensverhältnis von Therapeut/Arzt und Patient.
Dr. Michael Reiners